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Praxis und Rahmenbedingungen

Praxisadressen:

1140 Wien - Kuefsteingasse 4            1160 Wien - Huttengasse 63

Fotos: © Reinhard Amminger

Anfragen, Terminvereinbarungen:

 

E-Mail: reinhard.amminger@gmail.com, Tel/SMS: ++43 680 2185653, oder über die Kontakt-Seite.

 

Praxiszeiten (nach Vereinbarung):

Montag, Mittwoch, Donnerstag


Dauer der Einheiten:

  • Einzeltherapie: 50 Minuten

  • Paar- und Familientherapie: 75 Minuten

  • Erstgespräch: 30 bis 50 Minuten

  • Gruppe: 120 Minuten (zwei Einheiten mit 50 Minuten und eine Pause mit 20 Minuten)

 

Die Anzahl der Gruppen-TeilnehmerInnen beträgt mindestens fünf Personen. Die Dauer der Teilnahme an Gruppen ist zeitlich unbegrenzt, die TeilnehmerInnen verpflichten sich aber jeweils für fünf Termine, die im Voraus zu bezahlen sind. Bei Nichtinanspruchnahme von Gruppen-Terminen wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.


Preise:

  • Einzeltherapie: 90,- €

  • Paar- und Familientherapie: 130,- €

  • Gruppe: 40,- € pro Termin

  • Erstgespräch: 60,- €

 

Kostenzuschuss:

Sie haben die Möglichkeit, von Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen, sofern ein sogenannter "krankheitswertiger" Leidenszustand vorliegt. Krankheitswertig bedeutet, dass psychische und/oder psychosomatische Leidenszustände ihr normales Leben belasten bzw. einschränken.

Dazu müssen Sie vor der zweiten Psychotherapie eine ärztliche Bestätigung einholen.
Vor der 11. Sitzung ist ein Antrag auf Kostenzuschuss mit der ärztlichen Bestätigung bei der Krankenkasse einzureichen. Die Überweisung des Kostenzuschusses erfolgt nach Einreichung der Honorarnoten.

Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung ab 2024 (50 Min):

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): 33,70 €

  • KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien): 36,00 €

  • SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): 45,00 €

  • BVABE (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau: 46,60 €

In Einzelfällen kann ein Sozialtarif vereinbart werden. Im Fall einer privaten Versicherung ist die Möglichkeit eines Kostenersatzes dort zu erfragen.

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Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, bei einer späteren Absage wird das Honorar in Höhe des jeweils vereinbarten Tarifes verrechnet.


Grundsätzlich unterliegt die Ausübung von Psychotherapie den Bestimmungen des österreichischen Psychotherapiegesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die strikte Beachtung der Verschwiegenheitspflicht sowie der sorgsame Umgang mit persönlichen Daten haben dabei neben anderen Bestimmungen allerhöchste Priorität.

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